Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

 

Ferienwohnungen Naruga / Rodi,

Storchenwiese 6,

27476 Cuxhaven

 

1. Wird eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei

mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart

wurde.

 

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des

Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des

Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum

verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14 Uhr.

 

3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

 

4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund

des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des

Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

 

5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch

genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm

geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

 

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der

gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer

Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.

 

8. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucher-Ferienwohnungen, daher ist das Rauchen innerhalb der

Wohnungen nicht gestattet.

 

9. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers

selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vertreter des Gastgebers anzuzeigen.

 

10. Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung der Wohnung und des

Inventars. Die Endreinigung wird - sofern die Wohnung so hinterlassen wird, wie sie übernommen wurde

(besenrein, abgezogene Bettwäsche, gespültes und verräumtes Geschirr, entleerte Papierkörbe, entleerter

und gereinigter Kühlschrank) - nicht erhoben. Auf Wunsch kann die Endreinigung zu einem Preis von 55€

zusätzlich beauftragt werden. Bei nicht ausreichender Sauberkeit bei Übergabe, bei Schäden oder

fehlendem Inventar ist der Vermieter zur Nachberechnung berechtigt.

 

11. Haustiere: Hunde, Katzen und andere Kleintiere können leider aus Rücksicht vor anderen Feriengästen in diesen Wohnungen nicht aufgenommen werden. Wir möchten die Ferienwohnung gerne allergiefrei halten.

 

12. Sorgfaltspflicht: Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die

durch Unwetter entstehen können zu vermeiden.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.